Hilfsbedürftigkeit

Geistig, körperlich, seelisch und wirtschaftlich.

Besondere Situationen brauchen besondere Maßnahmen!

Schnell kann man in eine Notsituation kommen und manchmal bedarf es hierbei eine helfende Hand, die einen unterstützt. Sei es bei psychischen Störungen, körperlichen Beeinträchtigungen im Alter oder finanzieller Notlagen z. B. bei Tod eines Angehörigen oder nach einer Naturkatastrophe. Damit wir schnell die Unterstützung findet, stellen wir euch von Zeit zu Zeit hier einige Informationen zur Verfügung.

Geistige Hilfsbedürftigkeit

Nicht immer kommt es plötzlich. Manchmal ist es ein schleichender Prozess. Manchmal sind die Ursachen verständlich, ein anderes Mal nicht. Dabei trägt die geistige Hilfsbedürftigkeit viele Gesichter. Die einen nennen es Depression, Burn-out, PTBS oder Chronisches-Erschöpfungssyndrom (CFS). Andere sprechen von Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen.
 
Und doch haben alle dasselbe Ergebnis. Sie werfen uns aus der Bahn, sodass wir unseren Alltag nicht mehr selber kontrollieren können. Sie bereiten Schmerzen, (finanzielle) Sorgen und Tränen. Und als wäre das nicht genug, fordern Sie nicht nur uns, sondern auch unsere Familien. Gerade wir Einsatzkräfte haben mit traumatischen Erlebnissen zu tun. Aber auch außerhalb unseres Einsatzdienstes kann es zu belastenden Ereignissen kommen. Sei es durch Angstzustände, Mobbing, Phobien, Zwangsstörungen, Tod oder Trennung. Dabei ist es enorm wichtig jemand zum Reden zu haben, jemanden, mit dem wir unsere Sorgen teilen können und der uns zuhört. Jemanden, der uns versteht, uns an die Hand nimmt und uns hilft, wieder in die „Bahn“ zu kommen. Und selbst wenn es sehr lange Wege sind, hält unser Staat mit seinen vielfältigen Sozialleistungen, wie medizinische, Betreuung, Reha-Maßnahmen, Krankengeld uvm., seine schützende Hand über uns.
 
Und genau dies macht auch das Feuerwehr-Sozialwerk für seine Mitglieder. Denn mit einer der oben genannten Diagnosen kann man unter Umständen geistig hilfsbedürftig sein. Aber auch Menschen mit einer Lern,- Lese- oder Schreibschwäche sowie Menschen mit einer anerkannten geistigen Behinderung werden dem Personenkreis „geistig hilfsbedürftig“ zugeordnet. So wünscht sich unser Gründungsvater, der selber Angehöriger einer betroffenen Person ist, den Austausch unter Kameraden*innen. Sodass alle die Möglichkeit finden jemand zu haben, der einen versteht, zuhört und Hilfe zur Selbsthilfe gibt. Das noch junge Feuerwehr-Sozialwerk wird hier von Zeit zu Zeit interessante Angebote aufbauen, um euch durch die dunklen Zeiten zu begleiten.
 

Sie ist 22 Jahre jung und sitzt im Rollstuhl. Valeska leidet von Geburt an, an der Wirbelsäulenerkrankung „spina bifida“. Dennoch oder gerade deshalb engagiert sie sich bei der Freiwilligen Feuerwehr für das Wohl der Zivilgesellschaft.

Peter hingegen ist Vater eines am Rollstuhl gebunden Sohnes. Obwohl der Alltag ein Mehraufwand für ihn bedeutet, engagiert er sich bei der Freiwilligen Feuerwehr für das Wohl anderer Menschen. Für ihn ist die Feuerwehr ein Ausgleich und die Kameradschaft ein fester Halt.

Werner hatte nie schwere gesundheitliche Probleme, bis er alt wurde. Sein ganzes Leben hat er der Feuerwehr gewidmet, um anderen zu helfen. Doch nun hat er Schmerzen im Rücken, kann sich mit seinen 80 Jahren kaum bewegen, bekommt schwer Luft und braucht immer wieder Pausen.

Alle drei haben Ihre eigene Geschichte. Und doch kämpfen Sie mit denselben Hürden des täglichen Lebens. Sie alle haben das Recht der körperlichen Hilfsbedürftigkeit zugeordnet zu werden, um so die Unterstützung zu bekommen, die Sie für sich brauchen und möchten. Die Hilfsbedürftigkeit im Allgemeinen ist nichts, worüber man sich schämen muss. Ganz im Gegenteil, sie bietet Leistungen und Unterstützungen, um weiter am täglichen Leben teilhaben zu können. Jeder auf seine ganz eigene und individuelle Art und Weise. Daher empfehlen wir jedem, die Hilfsbedürftigkeit prüfen zu lassen.

Das Feuerwehr-Sozialwerk hat darüber hinaus entschieden, dass Mitglieder, mit Eintritt der Rente von der Mitgliedsgebühr befreit werden. Denn neben der körperlichen Hilfsbedürftigkeit geht oft auch die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit einher, über die wir in zwei Wochen sprechen werden. Für alle anderen Mitglieder, die dem Kreis der körperlich Hilfsbedürftigen zugeordnet werden können, werden gegenwärtig besondere Erholungsformate aufgebaut. Unser Ziel ist es, diese Erholungsformate kostenfrei anbieten zu können.

Körperliche Hilfsbedürftigkeit