KOMMUNALE TRÄGER
UND ARBEITGEBER

Weil Fürsorge mehr kann.

Die Gemeinden sind Träger der örtlichen Feuerwehr, heißt es in vielen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzen der Bundesländer. Sie haben als Pflichtaufgabe die Aufstellung und Ausrüstung einer einsatzfähigen Feuerwehr sicherzustellen. Hiermit einher, ergeht auch die Anmeldung bei der zuständigen Feuerwehrunfallkasse, die Brandschutzbedarfsplanung und viele andere verpflichtende Aufgaben für Gemeindevertreter und Verwaltung. Doch war das schon alles? Wie schaut es mit der Fürsorge im Alltag für Ihre Einsatzkräfte aus?

Das Feuerwehr-Sozialwerk bietet Ihren Feuerwehrdienstleistenden ein Vorteils- und Regenerationsprogramm und kümmert sich zusätzlich um körperlich, geistig, seelisch oder wirtschaftlich hilfsbedürftige Feuerwehrfamilien. Darüber hinaus erweitern wir stets unseren Leistungs- und Förderrahmen, um möglichst vielen Feuerwehrdienstleistenden zur Seite zu stehen.

Sie als kommunaler Träger oder als Unternehmen einer Werkfeuerwehr können ebenfalls etwas Gutes für Ihre Feuerwehrdienstleistenden tun, in dem Sie sie finanziell fördern und die Kosten für die Mitgliedschaft übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen und beantworten Ihre Fragen.